Die Verwaltung eines Mietshauses kann sehr zeitaufwendig sein und setzt Fachwissen sowie die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung voraus.
Die Hausverwaltung von Mietshäusern umfasst im Allgemeinen:
Kaufmännische Verwaltung
- Erfassung aller Objekt- und Mieterstammdaten in der Verwaltersoftware
- Einrichtung und Führung eines Mietverwaltungskontos
- Überwachung von Mietzahlungseingängen und Betriebskostenvorauszahlungen
- Mietinkasso inkl. Überwachung und Mahnwesen
- Ordnungsmäßige Buchführung
- Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für die Mieter
- Zeitnahe Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
- Erstellung der Jahresabrechnung sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für den Eigentümer
- Ordnungsgemäße Anlage der Kautionen auf verzinsten Treuhandkonten
- Ermittlung von Einsparpotential der Betriebskosten
- Kaufmännische Abwicklung von Dienstleistungsaufträgen, Handwerkerleistungen und Versicherungsmanagement nach Rücksprache mit dem Eigentümer
Allgemeine Verwaltung
- Vertretung des Eigentümers gegenüber Vertragspartnern, Behörden und Mietern
- Auswahl liquider Mieter bei Erstbezug und Mieterwechsel nach standardisiertem Verfahren
- Durchführung von Mieterhöhungen gemäß der gesetzlichen Bestimmungen
- Abschluss notwendiger Verträge z. B. mit Versicherungen, Hausmeister und Energieversorgern
- Einstellung von Hilfskräften (z. B. Hausmeister, Reinigungskräfte)
- Einsicht aller Unterlagen und Belege nach vorheriger Terminabsprache
- Erstellung und Überwachung einer Hausordnung
- Bearbeitung von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung
Technische Verwaltung
- Regelmäßige Prüfung und Überwachung des Gebäudezustands durch Objektbegehungen
- Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen im Objekt
- Veranlassung der vorgeschriebenen TÜV-Prüfungen z. B. an Aufzugsanlagen
- Koordination und Veranlassung notwendiger Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen
- Einholung von Angeboten über Handwerksleistungen
- Abschluss von Liefer- und Wartungsverträgen
- Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten bis zur vertraglich vereinbarten Auftragssumme (darüber hinaus ausschließlich mit Einverständnis der Eigentümer)
- Überwachung von Dienstleistern und Handwerkern
Gern besprechen wir mit Ihnen, in welchem Umfang Sie die Verwaltung an uns abgeben wollen.