Haus, Grund und Verwaltung H&Z

Mietshausverwaltung

Die Verwaltung eines Mietshauses kann sehr zeitaufwendig sein und setzt Fachwissen sowie die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung voraus.

Die Hausverwaltung von Mietshäusern umfasst im Allgemeinen:

Kaufmännische Verwaltung

  • Erfassung aller Objekt- und Mieterstammdaten in der Verwaltersoftware
  • Einrichtung und Führung eines Mietverwaltungskontos
  • Überwachung von Mietzahlungseingängen und Betriebskostenvorauszahlungen
  • Mietinkasso inkl. Überwachung und Mahnwesen
  • Ordnungsmäßige Buchführung
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für die Mieter
  • Zeitnahe Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
  • Erstellung der Jahresabrechnung sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für den Eigentümer
  • Ordnungsgemäße Anlage der Kautionen auf verzinsten Treuhandkonten
  • Ermittlung von Einsparpotential der Betriebskosten
  • Kaufmännische Abwicklung von Dienstleistungsaufträgen, Handwerkerleistungen und Versicherungsmanagement nach Rücksprache mit dem Eigentümer

Allgemeine Verwaltung

  • Vertretung des Eigentümers gegenüber Vertragspartnern, Behörden und Mietern
  • Auswahl liquider Mieter bei Erstbezug und Mieterwechsel nach standardisiertem Verfahren
  • Durchführung von Mieterhöhungen gemäß der gesetzlichen Bestimmungen
  • Abschluss notwendiger Verträge z. B. mit Versicherungen, Hausmeister und Energieversorgern
  • Einstellung von Hilfskräften (z. B. Hausmeister, Reinigungskräfte)
  • Einsicht aller Unterlagen und Belege nach vorheriger Terminabsprache
  • Erstellung und Überwachung einer Hausordnung
  • Bearbeitung von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung

Technische Verwaltung

  • Regelmäßige Prüfung und Überwachung des Gebäudezustands durch Objektbegehungen
  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen im Objekt
  • Veranlassung der vorgeschriebenen TÜV-Prüfungen z. B. an Aufzugsanlagen
  • Koordination und Veranlassung notwendiger Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen
  • Einholung von Angeboten über Handwerksleistungen
  • Abschluss von Liefer- und Wartungsverträgen
  • Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten bis zur vertraglich vereinbarten Auftragssumme (darüber hinaus ausschließlich mit Einverständnis der Eigentümer)
  • Überwachung von Dienstleistern und Handwerkern

Gern besprechen wir mit Ihnen, in welchem Umfang Sie die Verwaltung an uns abgeben wollen.